pacta tertiis nec nocent nec prosunt
Weder schaden noch nützen Veträge gegenüber Dritten.
Bemerkung: Verträge binden nur die vertragsschließenden Parteien untereinander. Dritten erwaschsen aus ihnen weder Rechte noch Pflichten, Art. 34 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge.
ein Vertrag, den man nicht abtreten darf
Bemerkung: Damit ist ein vertragliches Abtretungsverbot im Sinne von § 399 2. Fall BGB (gesetzliche Ausnahme von § 137 BGB) gemeint.
par in parem non habet imperium
Gleiche haben über Gleiche keine Macht
Quelle: Bartolus, Tractatus repressalium (1354)
Forderung des Beweisgrundes
Bemerkung: Beweisfehler, der in der Benutzung eines unbewiesenen Satzes als Beweisgrund liegt
potestas delegata non potest delegari
Eine übertragene Gewalt kann nicht übertragen werden.
Bemerkung: sog. Delegationsverbot
Es wird bestraft, damit nicht gesündigt werde.
Bemerkung: Vorbeugungsgedanke
Es wird bestraft, weil gesündigt worden ist.
Bemerkung: Vergeltungsgedanke