a limine
von der Schwelle
Bemerkung: von vornherein
a maiore ad minus
vom Größerem zum Kleineren
a posteriori
nachträglich
Gegenteil: a priori
abdicatio heredis
Erbverzicht
Bemerkung: Der Erbverzicht ist in den §§ 2346 ff BGB geregelt.
aberratio ictus
Abweichen des Wurfes
actio de in rem verso
Versionsklage
actio in personam
Klage gegen eine Person
Gegenteil: actio in rem
actio in rem
Klage um eine Sache
Bemerkung: Die Klage dient zur Durchsetzung eines dinglichen Rechts.
Gegenteil: actio in personam
actio iustitiae
Handlung der Gerechtigkeit
actio negatoria
Eigentumsfreiheitsklage
Bemerkung: § 1004 BGB
actio quanti minoris
Minderungsklage
actio redhibitoria
Wandelungsklage
actus contrarius
entgegengesetzter Akt
ad incertas personas
an unbestimmte Personen
ad personam
auf eine Person bezogen
advocatus diaboli
Anwalt des Teufels
animus auctoris
Wille des Täters,Täterwille
Bemerkung: Nach der von der Rechtsprechung entwickelten subjektiven Theorie zur Abgrenzung von Täter und Teilnehmer ist derjenige Täter, der die Tat als eigene will, also mit animus auctoris handelt.
cf. animus socii
animus socii
Wille des Teilnehmers, Teilnehmerwille
Bemerkung: Nach der von der Rechtsprechung entwickelten subjektiven Theorie zur Abgrenzung von Täter und Teilnehmer ist derjenige Teilnehmer, der die Tat als fremde veranlassen oder fördern will, also mit animus socii handelt.
cf. animus auctoris
argumentum a fortiori
Schlußfolgerung vom Stärkeren her
argumentum a maiore ad minus
Schlußfolgerung vom Größeren zum Kleineren
argumentum a minore ad maius
Schlußfolgerung vom Kleineren zum Größeren
argumentum a simile
Schlußfolgerung vom Ähnlichen her
argumentum e contrario
Schlußfolgerung aus dem Gegenteil
ars boni et aequi
die Kunst des Guten und Gerechten
artes liberales
freie Künste
Bemerkung: Damit sind die Künste gemeint, die eines Freien würdig sind:
Trivium: Rhetorik, Grammmatik, Dialektik/Logik
Quadrivium: Arthmetik, Geometrie, Musik, Astronomie
auctoritas non veritas facit legem
Die Macht, nicht die Wahrheit, macht das Gesetz.
audi alteram partem
höre den anderen Teil
aut dedere aut iudicare
entweder ausliefern oder verurteilen
Bemerkung: Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 II Nr. 2 StGB)
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