Eine falsche Bezeichnung schadet nicht.
Bemerkung: Das Reichsgerichts in Zivilsachen hatte folgenden Fall zu entscheiden (RGZ 99, 147): Käufer und Verkäufer einigten sich über den Kauf von Walfischfleisch und bezeichneten es als Haakjöringsköd. Haakjöringsköd ist jedoch die norwegische Bezeichnung für Haifischfleich, was auch geliefert wurde. Fraglich war nun, wie sich die falsche Bezeichung auswirkte. Um die Lösung vorwegzunehmen: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht.